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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - L 1 KR 246/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,26912
LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - L 1 KR 246/14 B ER (https://dejure.org/2014,26912)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.07.2014 - L 1 KR 246/14 B ER (https://dejure.org/2014,26912)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - L 1 KR 246/14 B ER (https://dejure.org/2014,26912)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b SGG, § 37 SGB 5, § 39 SGB 5
    Behandlungspflege - Krankenhausbehandlung - einstweilige Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Krankenhausbehandlung; Anspruch auf Behandlungspflege; Anspruch auf Bewilligung von Leistungen der Behandlungspflege während eines stationären Krankenhausaufenthalts; Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren des einstweiligen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Bewilligung von Leistungen der Behandlungspflege während eines stationären Krankenhausaufenthalts; Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf der Grundlage einer Folgenabwägung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Bewilligung von Leistungen der Behandlungspflege während eines stationären Krankenhausaufenthalts; Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf der Grundlage einer Folgenabwägung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 872
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - L 1 KR 246/14
    Drohen einem Versicherten ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile, zu deren nachträglicher Beseitigung eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, verlangt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nämlich auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich von den Sozialgerichten eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die sich von der im Hauptsacheverfahren nicht unterscheidet (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ; NJW 2003, 1236f.).

    In solchen Fällen, die in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Regel vorliegen werden, hat sich die Entscheidung an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen zu orientieren (BVerfG NJW 2003, 1236f.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.02.2014 - L 1 KR 30/14

    Einstweiliger Rechtschutz - Folgenabwägung - Neue Untersuchungs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - L 1 KR 246/14
    Nur eine an diesen Grundsätzen orientierte Vorgehensweise wird dem vom Gesetzgeber in allen Prozessordnungen vorgesehenen Vorrang des nachgehenden Rechtschutzes vor dem vorläufigen Rechtsschutz sowie dem sich aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitenden Grundsatz gerecht, dass die Leistungsgewährung vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens die Ausnahme und nicht die Regel sein soll (Beschlüsse des Senats vom 24. Juni 2014 - L 1 KR 167/14 B ER und vom 3. Februar 2014 - L 1 KR 30/14 B ER - und Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 10. Februar 2014 - L 9 KR 293/13 B ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2014 - L 9 KR 293/13

    LDL-Aphrese - Teilstattgabe - Folgenabwägung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - L 1 KR 246/14
    Nur eine an diesen Grundsätzen orientierte Vorgehensweise wird dem vom Gesetzgeber in allen Prozessordnungen vorgesehenen Vorrang des nachgehenden Rechtschutzes vor dem vorläufigen Rechtsschutz sowie dem sich aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitenden Grundsatz gerecht, dass die Leistungsgewährung vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens die Ausnahme und nicht die Regel sein soll (Beschlüsse des Senats vom 24. Juni 2014 - L 1 KR 167/14 B ER und vom 3. Februar 2014 - L 1 KR 30/14 B ER - und Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 10. Februar 2014 - L 9 KR 293/13 B ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - L 1 KR 167/14

    Kostenübernahme für Versorgung mit Remicade/Infliximab - Off-label-use -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - L 1 KR 246/14
    Nur eine an diesen Grundsätzen orientierte Vorgehensweise wird dem vom Gesetzgeber in allen Prozessordnungen vorgesehenen Vorrang des nachgehenden Rechtschutzes vor dem vorläufigen Rechtsschutz sowie dem sich aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitenden Grundsatz gerecht, dass die Leistungsgewährung vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens die Ausnahme und nicht die Regel sein soll (Beschlüsse des Senats vom 24. Juni 2014 - L 1 KR 167/14 B ER und vom 3. Februar 2014 - L 1 KR 30/14 B ER - und Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 10. Februar 2014 - L 9 KR 293/13 B ER -).
  • SG Kiel, 01.07.2013 - S 10 KR 22/13

    Häusliche Krankenpflege - Kostenerstattung - selbstbeschaffte Kraft - stationäre

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - L 1 KR 246/14
    Insoweit gibt es aber bereits Stimmen in der Rechtsprechung, die sich für eine analoge Anwendung der Vorschrift auf Leistungen der Behandlungspflege gemäß § 37 SGB V aussprechen, weil sich eine gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstoßende Regelungslücke ergeben würde, wenn die Fortsetzung der Pflege während des Aufenthalts im Krankenhaus nur dann gesichert werden könnte, sofern sie nach den §§ 65, 66 SGB XII erbracht wird (SG Kiel, Beschluss v. 1. Juli 2013 - S 10 KR 22/13 ER, bestätigend LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 2. September 2013 - L 5 KR 144/13 B ER).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - L 1 KR 246/14
    Danach haben alle staatlichen Organe die Pflicht, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter des Lebens, der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit zu stellen (vgl. BVerfGE 56, 54 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - L 1 KR 246/14
    Drohen einem Versicherten ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile, zu deren nachträglicher Beseitigung eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, verlangt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nämlich auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich von den Sozialgerichten eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die sich von der im Hauptsacheverfahren nicht unterscheidet (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ; NJW 2003, 1236f.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 02.09.2013 - L 5 KR 144/13

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Rechtsschutzbedürfnis eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - L 1 KR 246/14
    Insoweit gibt es aber bereits Stimmen in der Rechtsprechung, die sich für eine analoge Anwendung der Vorschrift auf Leistungen der Behandlungspflege gemäß § 37 SGB V aussprechen, weil sich eine gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstoßende Regelungslücke ergeben würde, wenn die Fortsetzung der Pflege während des Aufenthalts im Krankenhaus nur dann gesichert werden könnte, sofern sie nach den §§ 65, 66 SGB XII erbracht wird (SG Kiel, Beschluss v. 1. Juli 2013 - S 10 KR 22/13 ER, bestätigend LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 2. September 2013 - L 5 KR 144/13 B ER).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - L 1 KR 246/14
    Für das vorläufige Rechtsschutzverfahren vor den Sozialgerichten bedeutet dies, das die Grundrechte der Versicherten auf Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit zur Geltung zu bringen sind, ohne dabei die ebenfalls der Sicherung des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG dienende Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen (vgl. §§ 1, 2 Abs. 1 und 4 SGB V), ihren Versicherten nur wirksame und hinsichtlich der Nebenwirkungen unbedenkliche Leistungen zur Verfügung zu stellen, sowie die verfassungsrechtlich besonders geschützte finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. BVerfGE 68, 193 ) aus den Augen zu verlieren.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - L 1 KR 246/14
    Drohen einem Versicherten ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile, zu deren nachträglicher Beseitigung eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, verlangt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nämlich auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich von den Sozialgerichten eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die sich von der im Hauptsacheverfahren nicht unterscheidet (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ; NJW 2003, 1236f.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - L 5 KR 140/16

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Anspruch auf Übernahme einer

    Unter Bezugnahme auf diese Entscheidung hat auch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 24. Juli 2014 (L 1 KR 246/14 ER) einen Anspruch auf Behandlungspflege auch während eines stationären Krankenhausaufenthaltes nicht als ausgeschlossen erachtet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2019 - L 16 KR 92/19

    Anspruch auf Behandlungspflege in der gesetzlichen Krankenversicherung während

    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob sich der Anspruch auf die begehrte Behandlungspflege während eines stationären Aufenthalts aus einer entsprechenden Anwendung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V - Behandlungspflege an sonst einem geeigneten Ort - ergeben (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2014 - L 1 KR 246/14 B ER R -, LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.09.2013 - L 5 KR 144/13 B ER -, beide unter juris; vgl. aber BSG, Urteil v. 22.04.2015 - B 3 KR 16/14 R -, juris Rn. 20; Padé in jurisPK-SGB V, § 37 Rn. 30; SG Osnabrück, Beschluss vom 14.07.2011 - S 13 KR 260/11 ER) oder unmittelbare Folge des Sachleistungsanspruch auf die notwendige stationäre Versorgung gemäß § 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V sein kann.
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